Kosten und Wert
Meine Abrechnungsgrundlage ist, wenn nicht anders vereinbart, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 (GebüH 85) der deutschen Heilpraktikerverbände.
Eine Gesprächs-/Beratungs- bzw. Therapiestunde dauert 50 Minuten und wird mit 65 Euro abgerechnet. Für Schüler/innen und Student/innen als Selbstzahler kann ein abweichendes Honorar vereinbart werden.
Es kommen keine Kosten hinzu, denn Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Keine Erstattung durch Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Von den Gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Kosten im Allgemeinen leider nicht erstattet, da die heilpraktische Tätigkeit bislang nicht zum gesetzlichen Leistungsumfang gehört.
Einige Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten auf Antrag Heilpraktikerleistungen. Bitte stimmen Sie eine mögliche Antragsstellung vor Beginn der Gespräche mit der Krankenversicherung und mir ab. Mögliche Zusatzaufwendungen (Verwaltung, Abstimmung mit der Krankenversicherung) werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sie sind nicht erstattungsfähig.